Organisation

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts (§ 153 GVG) ist in Serviceeinheiten (SE) aufgeteilt, (seit 01.04.1996). Die SE sind mit Beamten des mittleren Dienstes und Angestellten besetzt. Jedes Mitglied der SE wird grundsätzlich einem Richter oder Rechtspfleger als Mitarbeiter/Mitarbeiterin (MB) zugeordnet (persönliche Zuordnung). Soweit sich aus dem Geschäftsverteilungsplan nicht anderes ergibt, ist jeder MB für alle Arbeiten innerhalb der SE zuständig (ganzheitliche Arbeitsweise). Daher ist für Sie zunächst die jeweilige Serviceeinheit Ansprechpartner.

Die Abteilungen
Das Amtsgericht unterhält verschiedene Abteilungen in denen die unterschiedlichsten Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit erledigt werden.

  1. Geschäftsleitung, Informationen und Neuigkeiten
  2. Zivilsachen
  3. Strafsachen
  4. Familiensachen
  5. Betreuungssachen
  6. Nachlass/Erbschaftsangelegenheiten
  7. Grundbuchamt
  8. Handels- und Vereinsregister wird beim Amtsgericht Mainz geführt.
  9. allgemeine Zwangsvollstreckung
  10. Zwangsversteigerung und Insolvenzverfahren
  11. Gerichtsvollzieher
  12. Rechtsberatung und Rechtsantragstelle
  13. Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  14. Landwirtschaftssachen

Geschäftsverteilungsplan der Richter